Für alle, diejenigen, deren Jagdschein am 31.03.2025 ausläuft! BITTE beantragt ab sofort die Jagdscheinverlängerung bei eurer zuständigen Behörde!
Grund ist die aktuellste Änderung des neue Waffengesetzes. Mit der Verabschiedung des neuen Waffenrechts im Zuge des Sicherheitspakets sind neben den bislang schon notwendigen Abfragen bei verschiedenen behördlichen Einrichtungen weitere Überprüfungen hinzugekommen. Das bedeutet für die Behörden neue Arbeitsabläufe und weitaus mehr zeitlichen Aufwand.
Für Jägerinnen und Jäger, deren Jagdscheine zum 31.03.2025 auslaufen, ist es daher wichtig, rechtzeitig schon ab Dezember 2024 den Antrag auf Verlängerung bei der für sie zuständigen Unteren Jagdbehörde zu stellen. Welche Antragsformulare es dazu bedarf, sollte bei der jeweiligen Unteren Jagdbehörde vor Antragstellung erfragt werden. Bei dieser Antragstellung ist der Nachweis der vorgeschriebenen Jagdhaftpflichtversicherung nicht notwendig. Die Bestätigung kann auch nachträglich vorgelegt werden. Bei diejenigen, die erst im März 2025 den Verlängerungsantrag stellen, ist nicht gewährleistet, dass die Jagdscheinverlängerung noch rechtzeitig bis zum 31.03.2025 erfolgt.
Unsere Empfehlung, beantragt am besten ab sofort die Jagdscheinverlängerung!