Den Jagdschein erlangen – eine anspruchsvolle und spannende Aufgabe

Wer sich unwissend zum ersten Mal mit dem Thema Jagd und den Voraussetzungen für die
Jagdausübung in Deutschland beschäftigt, kann glauben, dass man eine Prüfung abgelegt und den Jagdschein ausgestellt bekommt. Das stimmt so allerdings nur bedingt. Eine Prüfung müssen die sogenannten Jagdscheinanwärter ablegen, das ist richtig. Diese Prüfung nennt sich Jagdprüfung und ist staatlich. Sie besteht aus drei Teilprüfungen und nach erfolgreichem Bestehen der sogenannten Jägerprüfung werden bis zur Ausstellung des Jagdscheins noch einige Überprüfungen seitens der Behörde vorgenommen, bis der Jagdschein tatsächlich erlangt wird. Der Jagdschein wird den
erfolgreichen Prüflingen dabei auch nicht nach Bestehen der Prüfung automatisch
ausgehändigt. Nach der Jagdprüfung empfängt der JAgdscheinanwärter erst einmal ein Prüfungszeugnis vom Landkreis. Mit diesem Prüfungszeugnis, einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung und einem Passfoto kann er dann bei seiner Jagdbehörde den Jagdschein lösen. Warum die Jägerprüfung gerne auch als das grüne Abitur bezeichnet wird und wie sich Jagscheinanwärter auf den Jagdschein bestmöglich vorbereiten können, erfahren Sie hier.

Warum die Jägerprüfung als Grünes Abitur gilt

Die Jägerprüfung wird oft als grünes Abitur bezeichnet. Die Farbe „grün“ steht
hier logischerweise für den Wald und die Natur – also da, wo die Jagd ausgeübt wird, vornehmlich im Jagdrevier oder Pachtbezirk. Warum die Jägerprüfung aber tatsächlich grünes „Abitur“ genannt wird, erschließt sich dem Laien auf den ersten Blick nicht leicht. Natürlich bereitet sich der Jagdscheinanwärter nicht viele Jahre auf die Jägerprüfung vor, wie beispielsweise Schüler für das schulische Abitur. Dennoch wird die Jagdprüfung grundsätzlich als sehr anspruchsvoll und umfangreich beschrieben, sodass der Vergleich zum Abitur doch irgendwie passend erscheint. Die Jägerprüfung, deren Bestehen eine Voraussetzung für das Lösen eines Jagdscheins ist, wird übrigens staatlich ausgerichtet – heißt, die Behörde, der Landkreis, ist Ausrichter der Jägerprüfung. Das zeigt noch mal die Wichtigkeit und Notwendigkeit, dass die Jägerprüfung sehr ernst genommen wird. Das Prüfungszeugnis des grünen Abiturs wird aber auch schon jüngeren Jagdschülern ausgehändigt, die das schulische Abitur noch gar nicht beendet haben. Es gibt nämlich einen sogenannten Jugendjagdschein. Für diesen etwas besonderen Jagdschein gelten gewisse Voraussetzungen. Der Jagdscheinanwärter darf in Niedersachsen beispielsweise nicht jünger als 15,5 Jahre alt sein, um an der Prüfung teilnehmen zu dürfen. Ausgestellt wird ihm oder ihr der Jagdschein allerdings erst mit 16 Jahren. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs darf er ausschließlich mit seinem Erziehungsberechtigten oder einer von dem Erziehungsberechtigten beauftragten Aufsichtsperson die Jagdausüben. An Gesellschaftsjagden darf der Jugendjagdscheininhaber selbstverständlich nicht teilnehmen.

Vorbereitung auf das Grüne Abitur

Genau wie beim schulischen Abitur gilt auch beim grünen Abitur, dass eine gründliche
Vorbereitung und intensives Lernen grundlegend sind. In diesem Zusammenhang sind Interessenten oder Jagdscheinanwärter, die die Jägerprüfung machen möchten, auf die Hilfe von Ausbildern angewiesen, die das Handwerk der Jagd, idealerweise von Berufswegen gelernt haben. Elementar ist hierfür der Besuch einer Jagdschule und einen Jagdkurs zu belegen, der zielgerichtet auf die Jägerprüfung vorbereitet. Professionelle Jagdschulen, wie die Jagdschule Teutoburger Wald es ist, bieten derartige Jagdkurse in vielen Varianten an. Der Vorteil ist hierbei, dass man mit Gleichgesinnten ein Ziel verfolgt, das Bestehen der Jagdprüfung. Hierbei sollte man als Interessent auf kleine Gruppen wert legen, da es sich in kleinen Gruppen wesentlich leichter lernen lässt und der Jagdausbilder auf alle Jagdschüler besser eingehen kann. Was steht nach bestandener Jägerprüfung an? Nachdem alle Formalitäten bei der Jagdbehörde geklärt sind und der Jungjäger seinen Jagdschein in den Händen hält, kann es mit der Jagdausbübung losgehen. So einfach ist das nicht. Während der ersten drei Jahre gilt er als sogenannter Jungjäger, egal welches Alter er hat, noch nicht pachtfähig. Das soll wiederum heißen, dass er noch kein eigenes Jagdrevier pachten darf, um darin zu jagen. Diese drei Jahre wendet er sich wenn möglich an die kleinste Vereinigung von Jägern, den sogenannten Hegering, die Jungjäger mit auf die Jagd nehmen, um ihnen zu zeigen, wie die aktive und praktische Jagd ausgeübt wird. Die Jagdschule Teutoburger Wald ist auch in diesem Segment Vorreiter und bietet neben der Jungjägerausbildung schon seit über 5 Jahren Jagdpraxisseminare in ihrem Lehrrevier in Hessen an, um Jungjägern die Möglichkeit zu bieten, entspannt und mit geführter Hand eines Profis auf die Jagd zu gehen. In dieser Zeit können Jungjäger Begehungsscheine für ein Revier erlangen und dort der Jagd unter professioneller Anleitung erfahrener Jäger nachgehen. Und wer weiß, vielleicht wird die Jagd im Laufe der Zeit ja zu einer solch großen Leidenschaft, dass nach ein paar Jahren sogar die Pacht eines Reviers in Frage kommt. Bleibt uns nur noch, allen frischgebackenen Jungjägern ein aufrichtiges und standesgemäßes „Waidmannsheil“ zu wünschen!

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