Hinweis
In Niedersachsen benötigst Du den Nachweis über die Teilnahme an einem Fallenlehrgang, um die „Jagd mit Fanggeräten § 24 Abs. 3 NJagdG“ ausüben zu dürfen. Die JTW und ihre Ausbilder sind hierzu berechtigt bzw. anerkannt.
Gleiches gilt für NRW, auch hier musst Du eine entsprechende Bescheinigung über die Fangjagdqualifikation gem. § 29 DVO LJG NRW vorweisen, um das Jagen mit der Falle ausüben zu dürfen.
Wir bieten ab sofort Lehrgänge für beide Bundesländer an!
Auf geht’s…
Im theoretischen Teil vermitteln wir Dir nach Landesrecht spannend und mit vielen Anekdoten aus der (Berufsjäger-)Praxis die rechtlichen Grundlagen der Fangjagd. Danach folgt der praktische Teil in unserem Lehrrevier in Osnabrück. Zusammen gehen wir in unseren mit allen wichtigen Fallen ausgestatteten Fangjagdparcours, um Dir vor Ort die einzelnen Fallentypen und die jeweilige praktische Handhabung zu zeigen. Du kannst dabei selbst „Hand anlegen“ und ausprobieren, wie es funktioniert.
Für wen eignet sich das Praxisseminar?
Ganz klar: Für alle, die weiterlernen möchten!
Lernziel
Nach dem Lehrgang bist Du für das jeweilige Bundesland und den dort geltenden Gesetzen für die Ausübung der Fangjagd berechtigt.
Die ausgestellte Teilnahmebescheinigung ist nur in Verbindung mit einem gelösten Jagdschein gültig.
ACHTUNG bei der Buchung!!!
- Der 1. Termin im September ist für NRW und der 2. Termin im Oktober ist für NIEDERSACHSE!