Jagdschein - Voraussetzungen
Wissenswertes & mehr | Informationsseite für InteressentenDer Jagdschein – Allgemeine Informationen
Der Jagdschein ist ein personenbezogenes Dokument, das den Inhaber grundsätzlich ermächtigt, die Jagd auf Wild auszuüben. Es gibt noch weitere konkrete Bedingungen für die konkrete Jagdausübung, die nachfolgend erklärt werden. Ferner begründet der Jagdschein das Bedürfnis für den Besitz von (Jagd-)Waffen, so dass Jagdscheininhaber eine Waffenbesitzkarte beantragen können. Für die Ausübung der Jagd kann ein Jagdscheininhaber nach derzeit gültigem Recht beliebig viele Langwaffen (Gewehre) besitzen und zwei Kurzwaffen (Pistolen/Revolver). Für die konkrete Jagdausübung in einem bestimmten Jagdrevier muss eine der drei nachfolgenden Bedingungen erfüllt sein:
a) Einladung als Jagdgast
Ist ein Jagdscheininhaber nachweislich zu einer Jagd eingeladen, so darf er diese unter Beachtung aller übrigen Vorschriften ausüben.
b) Begehungsscheininhaber
Hat ein Jagdscheininhaber einen Begehungsschein für ein bestimmtes Revier, so darf er die Jagd unter Beachtung aller übrigen Vorschriften ausüben.
c) Revierpächter / Eigenjagd
Ist ein Jagdscheininhaber Mitpächter oder Pächter eines Reviers oder besitzt eine Eigenjagd, so darf es unter Beachtung aller übrigen Vorschriften die Jagd ausüben. „Pachtfähig“ wird der Erwerber eines Jagdscheins nach 3 abgeschlossenen Kalenderjahren ab erstmaligen Erwerb des Jagdscheins. Von dieser Regelung unberührt bleiben Besitzer einer Eigenjagd.
Voraussetzungen für den Jagdschein
Zunächst gibt es folgende Voraussetzungen, um überhaupt an der staatlichen Jägerprüfung teilnehmen zu dürfen:
Das Mindestalter beträgt 18 Jahren für den Jagdschein und 16 Jahre für den Jungendjagdschein, wobei jeweils maßgeblich ist, das vorliegende Alter bei Teilnahme an der Prüfung ist. Der Jugendjagdschein berechtigt zur Ausübung der Jagd in Begleitung eines Erziehungsberechtigten (oder einer von diesem benannten Aufsichtsperson mit jagdliche Erfahrung), jedoch nicht zur Teilnahme al Gesellschaftsjagden. Da die Jägerprüfung keine Unterscheidung zwischen Jugendlichen und Volljährigen macht, kann der Jugendjagdschein mit Erreichen der Volljährigkeit in einen gewöhnlichen Jagdschein umgeschrieben werden.
Für den Waffenbesitz kann mit Vorlage des Jagdscheins und des Nachweises der gesetzeskonformen Aufbewahrung bei der Polizeibehörde eine Waffenbesitzkarte beantragt werden.
Wie finde ich die richtige Jagdschule für mich?
Um erfolgreich an der staatlichen Jägerprüfung teilnehmen zu können, besucht man im Vorfeld Vorbereitungskurse oder -lehrgänge, üblicherweise bei einer örtlichen Kreisjägerschaft oder bei einer professionellen Jagdschule. Das Angebot ist sehr vielfältig und oft fällt es dem Interessenten nicht leicht, die Unterschiede zu erkennen. Um Ihnen die Bewertung leichter zu machen, empfehlen wir Ihnen folgende Gedanken:
- Wo und wie findet die Ausbildung statt?
Gibt es Unterrichtsräume an einem festen Ort?
Wo sind die Lehrmittel, z.B. Präparate? - Wer macht die Ausbildung?
Wieviele Ausbilder?
Wie sind diese qualifiziert?
(Hintergrundinfo: es gibt in Deutschland keine Zugangsvoraussetzung für den Betrieb einer Jägerausbildung, so dass jedermann Ausbilder werden kann. Wir empfehlen Ausbilder zu wählen, die zumindest das Berufsbild Revierjäger erlernt haben oder besser noch die Meisterausbildung zum Revierjagdmeister abgeschlossen haben. Diese Bezeichnung sollte man nicht mit „Wildmeister“ oder „Revieroberjäger“ verwechseln. Letztere sind Ernennungstitel, die aber keiner Leistungsprüfung unterliegen.) - Wer macht die Schießausbildung?
Wie ist der Schießstand ausgestattet?
Ist der Lernstand auch der Prüfungsstand?
Wie weit ist der Schießstand von der Jagdschule entfernt? - Welche Lehr- und Lernmaterialien werden eingesetzt?
Wie kann sich der Jagdschüler vorbereiten? - Welche Berufserfahrung und welche Ausbildungserfahrung haben der oder die Ausbilder?
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